Die Behandlung von Patentlizenzverweigerungsfällen im Rahmen des Türkischen Vertragsrechts und Kartellrechtlichen Missbrauchsverbots
Dr. Doğa Ekrem Doğancı LLM.
Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts befinden sich die meisten Industrieländer weitgehend im Umbruch zu Wissensgesellschaften. In diesem Übergangsstadium steht die Förderung von Innovationen im Mittelpunkt. Innovationen haben eine große Bedeutung sowohl für die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit als auch für das Wachstum sowie für die Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstands. Sie sind ein wesentlicher und dynamischer Bestandteil einer offenen und wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft. Aus eben diesen Gründen sind Innovationen und auch die Patente sehr entscheidend für die Türkei, die als Schwellenland über die dafür nötige technologische Infrastruktur verfügt und zudem teilweise eigene finanzielle Ressourcen für F&E Tätigkeiten zur Verfügung stellen kann. Die Türkei soll wachsende Stabilität aufweisen, um eine globale Wettbewerbskraft besitzen und somit die Transformationsphase zu einer Wissensgesellschaft vollenden zu können. Diese Zielsetzung spiegelt sich in vielen verschiedenen Bereichen des Landes wider. Der Fokus dieser Arbeit wird auf den rechtlichen, insbesondere den vertragsrechtlichen und kartellrechtlichen Bereiche gerichtet. Dabei hat die Behandlung von Patentlizenzverweigerungsfallen eine besondere Wichtigkeit, weil in Folge von Missbrauch Zwangslizenzen angeordnet werden, wodurch die negative Abschlussfreiheit des Rechtsinhabers eingegriffen werden. Innovationen haben wie alle andere Bereiche vor allem Einflüsse auf die vertragsrechtliche und zivilrechtliche Behandlungen. Mitten im Spannungsfeld zwischen das Eingriff in die Vertragsfreiheit und das Vertrauensprinzip und der Grundsatz der Rechtssicherheit stellt die Zwangslizenz einen Hohepunkt dar. Die technologische Besonderheiten sowie die Förderung von Innovation als rechtspolitische Bevorzugung fließen ebenfalls in der Rechtsanwendung und rechtliche Bewertungen ein. Heute kann der technologische Ansatz zum Zivilrecht von der zivilrechtstheoretischen Hinsicht her die Rede sein. Der Blick auf die Praxis zeigt nämlich, dass immer noch Bedarf einer vertragsrechtlichen und kartellrechtlichen Klärung besteht. In dieser Arbeit versuchen wir einen Beitrag zu den akademischen Diskussionen über die Frage zu leisten, wie beide Bereiche in Bezug auf die Patentlizenzverweigerungsfallen reagieren soll.(ARKA KAPAKTAN)
INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG
A. Thematische Einführung
B. Berücksichtigung der europäischen Vorgaben im kartellrechtlichen Teil dieser Arbeit
C. Gegenstand der Arbeit
D. Abgrenzung: Die Behandlung von Patentlizenzverweigerungsfällen im Patentrecht, bzw. im Rahmen des Gesetzes Nr. 6769
E. Abgrenzung: Standartessentielles Patent, FRAND- Erklärung und Lizenzverweigerung an Hand der Unterlassungsklagen
ERSTES KAPITAL
ALLGEMEINE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
A. Innovation und Wettbewerb
I. Begriffsbestimmung und Arten von Innovation
II. Überblick über den theoretischen Streit hinsichtlich der Korrelation zwischen Unternehmensgröße / Wettbewerbsintensität und innovatorischer Tätigkeit
III. Dynamischer Wettbewerb
IV. Allgemeine Merkmale der dynamischen Industrie
V. Zusammenfassung
B. Ökonomisierung im europäischen Missbrauchsverbot
I. Einführung
II. Mitteilung der Kommission zur Erläuterung der Prioritäten bei der Anwendung von Art. 102 AEUV auf Fälle von Behinderungsmissbrauch
III. Überblick zum Meinungsstand über den Reformprozess
IV. Bewertung
V. Folgerungen für die Untersuchung
C. Überblick zu einige der europäischen Pionieren-Urteilen im Missbrauchsverbot und die Anwendbarkeit der entwickelten Kriterien auf das Patentrecht
ZWEITES KAPITAL
DIE BEHANDLUNG VON LIZENZVERWEIGERUNGSFÄLLEN IM RAHMEN DES TÜRKISCHEN VERTRAGRECHTS
A. Einleitung
B. Vertragsfreiheit als ein Grundprinzip für den türkischen Privatrecht
C. Der Kontrahierungszwang
D. Der Konflikt zwischen der Vertragsfreiheit und dem Kontrahierungszwang
I. Verhaltnismaßigkeitsprüfung
II. Die öffentliche Ordnung als eine rechtliche Eingriffsmittel
III. AGB-Kontrolle
IV. Verstoß gegen dem Missbrauchsverbot gem. Art. 2 Abs. 2 TZGB
DRITTES KAPITAL
DIE BEHANDLUNG VON LIZENZVERWEIGERUNGSFÄLLEN IM RAHMEN DES MISSBRAUCHSVERBOTS IM EUROPÄISCHEN-UND TÜRKISCHEN KARTELLRECHT
A. Allgemeines zur Rechtslage
B. Tatbestandsvoraussetzungen
I. Marktabgrenzung
II. Beherrschende Stellung
III. Missbrauch
C. Einige Kritische Punkte hinsichtlich den Art. 6 Abs. 2-a und d TWG und der Auswirkungsansatz des türkischen Wettbewerbsausschusses
D. Solmaz Mercan-Entscheidung und ihre Bewertung
ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE
LITERATURVERZEICHNIS