Türkisches Zivilgesetzbuches
Prof. Dr. iur. Mehmet KÖKSAL
Der Weg zur Wahrheit, den die Rechtswissenschaftler ersuchen, führt nicht nur durch die innerrechtlichen Quellen, sondern muss viel mehr durch den Miteinbezug von internationalen Rechtsquellen beschritten werden.
Durch technologische Entwicklungen und der Globalisierung unserer Welt, haben sich auch die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Länder gedanklich ausgetauscht, haben voneinander profitiert, und teilen mittlerweile bis zu einem gewissen Grad die gleichen Meinungen. Zum Beispiel, die Begriffe, Bedingungen und Folgen für den Beginn und Schutz der Persönlichkeitsrechte, den Erwerb der Erbschaft und der Abstammung, die Ehe, den Schutz des Eigentumsrechts und der dinglichen Rechte haben eine gewisse Universalität erlangt
Die Quelle des türkischen Zivilgesetzbuches und Obligationenrechts ist das schweizerische Zivilgesetzbuch und Obligationen-Recht. Wenn auf diesem Gebiet Zweifel und Bedenken bezüglich der Auslegung auftauchen, sind für türkische Juristen Kommentare zum schweizerischen Quellenrecht von großer Bedeutung. Damit das türkische Recht für ausländische Anwender erreichbar wird, ist es notwendig, die Türkische Gesetzgebung in Fremdsprachen zu übersetzen. Manche Juristen haben einen großen Dienst geleistet, indem sie diese Gesetze ins Englische übersetzten, welches eine Weltsprache geworden ist. Herr Prof. Dr. Mehmet Köksal übersetzte das türkische Zivilgesetzbuch ins Deutsche, um diesem Bedürfnis nachzukommen, und bereitete angesichts des großen Interesses an diesem Werk die überarbeitete dritte Auflage vor.
Meines Erachtens wird dieses Buch für die Entwicklung der beiden Rechtssysteme (Deutsch und Türkisch) einen großen Beitrag leisten.
Ich gratuliere Herrn Köksal für dieses Werk, das eine Bereicherung für die Rechtswissenschaft sein wird.
Ich wünsche mir, dass dieser Werk zu Nutzen für die Interessenten wird.
Prof. Dr. Ahmet M. Kılıçoğlu
20.04.2022, Ankara
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